Ausbildungsbewilligung

Lernende ausbilden ist eine schöne und verantwortungsvolle Aufgabe. Mit der Ausbildung von Lernenden sichern Sie sich den Berufsnachwuchs. Damit dies möglich ist, braucht es vor allem die Motivation junge Menschen in das Arbeitsteam zu integrieren, zu betreuen und mit lehrreichen Aufgaben und Arbeiten gemäss den gesetzlichen Vorgaben zu betrauen.
Betriebliche Voraussetzungen
- Betrieb besteht seit mindestens 2 Jahren (Regelung Kanton Zug)
- Arbeitsplatz/Einrichtungen für einen Lernenden ist vorhanden
- Ausbildung nach dem Arbeitsplan
- Verordnung inklusiv Bildungsplan
- Modelllehrgang
- externe Teilausbildung möglich
Personelle Voraussetzungen
- Verantwortliche Ausbildungsperson
- Art. 40 Verordnung über die Berufsbildung BBV
- Art. 45 Bundesgesetz über die Berufsbildung BBG
- Besuch des Kurses für Berufsbildner/innen
Gesuch für die Ausbildungsbewilligung
Die Gesuchsunterlagen können beim Amt für Berufsbildung angefragt werden.
Die zuständige Ausbildungsberaterin bzw. der zuständige Ausbildungsberater wird die personellen sowie die betrieblichen Voraussetzungen überprüfen und mit Ihnen einen Termin für einen Betriebsbesuch vereinbaren.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, 041 728 51 50