Praktika in Kindertagesstätten

In Kindertagesstätten gibt es deutlich mehr und längere berufsvorbereitende Praktika als in anderen Bereichen. Durch die Einführung einer Genehmigungspflicht für berufsvorbereitende Praktika in Kitas will der Kanton Zug überlange Praktika vermeiden, Transparenz über die Praktika schaffen und den direkten Lehreinstieg in Kitas fördern.
Das Amt für Berufsbildung hat eine entsprechende Regelung in den kantonalen Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung ausgearbeitet [Verlinkung folgt] und die Genehmigungsvoraussetzungen in einer Wegleitung festgehalten. Diese orientieren sich an den bestehenden Rahmenbedingungen der Lehraufsicht.
Die Kitas müssen somit ab 1. Januar 2022 die abgeschlossenen Verträge für berufsvorbereitende Praktika beim Amt für Berufsbildung zur Genehmigung einreichen, wenn sie länger als sechs Monate dauern. Für die Berechnung der Dauer werden alle Praktika der bzw. des Lernenden in Kindertagesstätten zusammengezählt, um zu vermeiden, dass mehrere nicht genehmigungspflichtige Praktika aneinandergereiht werden.
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Titel |
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Praktikumsvertrag Praktika Kinderbetreuung |
Wegleitung Praktika Kinderbetreuung |