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Aufgaben

Unsere Aufgaben

Das Amt für Berufsbildung

  • ist zuständig für den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung in den Bereichen der Berufsbildung und der Fachhochschulen;
  • steuert die Berufsbildung in den Bildungsstufen beruflichen Grundbildung, höhere Berufsbildung und berufsorientierte Weiterbildung;
  • ist Nahtstelle zum Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und pflegt die Zusammenarbeit unter den Kantonen und mit den Organisationen der Arbeitswelt;
  • pflegt Öffentlichkeitsarbeit, als Beitrag zum guten Informationsstand der Bevölkerung über das Berufsbildungssystem und die lebensbegleitende Bildung.

 

Ein wichtiger Aufgabenschwerpunkt des Amts für Berufsbildung liegt bei der Pflege und Entwicklung der beruflichen Grundbildung umfassend

  • die Beratung der Unternehmen im Hinblick auf die Schaffung von Lehrstellen;
  • erteilen der Ausbildungsbewilligung für Unternehmen;
  • Organisation und Durchführung der Aus- und Weiterbildung der betrieblichen Ausbildungspersonen;
  • Einführung von Reformen in der Berufsbildung;
  • Massnahmen und Projekte zur Förderung des Lehrstellenangebots in allen Wirtschaftszweigen sowohl für leistungsstarke Jugendliche wie auch für Jugendliche mit Teilleistungsschwächen;
  • Aufsicht über die Lehrverhältnisse;
  • Genehmigung der Lehrverträge;
  • Beratung der Lernenden und ihrer Eltern sowie der Lehrbetriebe bei Schwierigkeiten in der Berufsausbildung;
  • Schlichtgespräche bei Konflikten unter den Lehrvertragsparteien während der Berufsbildung;
  • Organisation und Durchführung der Abschlussprüfungen, Ausstellen der eidgenössischen Fähigkeitszeugnisse und Berufsateste;
  • Massnahmen zur Förderung der Nachholbildung für Erwachsene.

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