Arbeitsmarktliche Massnahmen
Arbeitsmarktliche Massnahmen
Die arbeitsmarktlichen Massnahmen sind unterschiedliche Instrumente zur Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit der stellensuchenden Personen. Damit soll eine rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess ermöglicht werden. Folgende Angebote stehen zur Verfügung:
- Kurse
- Ausbildungs- und Berufspraktika
- Praxisfirmen
- Ausbildungszuschüsse
- Einarbeitungszuschüsse
- Motivationssemester (Einstieg in die Berufswelt)
- Programme zur vorübergehenden Beschäftigung
- Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit
- Pendler- und Wochenaufenthaltsbeiträge
Informationen zu Voraussetzungen und Dauer finden Sie auf der Website
arbeit.swiss. Für Sie geeignete Massnahmen und Details besprechen Sie am besten mit Ihrer RAV-Personalberaterin oder Ihrem -Personalberater.