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Betreuung oder Pflege zu Hause

Auf den 1. Januar 2011 wird ein verbindlicher Mindestlohn für Hausangestellte in privaten Haushalten festgesetzt.

Immer mehr Personen möchten auch dann in ihrer Wohnung wohnen bleiben, wenn sie im Haushalt oder im Bereich der Pflege in irgendeiner Form auf Hilfe angewiesen sind. Diese Unterstützung kann oft von den Angehörigen nicht erbracht werden, weshalb sie jemanden anstellen wollen. Bei der Anstellung einer Person für die Betreuung und/oder Pflege zu Hause muss unbedingt auf die verschiedenen rechtlichen Bestimmungen geachtet werden, damit niemand "schwarz" oder ohne Bewilligung beschäftigt wird.

Die Broschüre "Betreuung oder Pflege zu Hause" (siehe unten) gibt Auskunft darüber und beinhaltet Angaben zu folgenden Anstellungsverhältnissen:

  • Auftrag an Firma oder Einzelperson
  • Arbeitsvertrag und Personalverleih

Zusätzlich gibt sie Anhaltspunkte, welche Tätigkeiten bewilligungspflichtig bzw. bewilligungsfrei sind. In der Broschüre werden zudem Adressen genannt, bei denen weitere Informationen erhältlich sind.

Für Auskünfte stehen Ihnen Frau Franziska Brüderlin und Herr Martin Lüönd gerne zur Verfügung.

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Typ Titel Dokumentart
Betreuung oder Pflege zu Hause Informationsblatt

Weitere Informationen

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