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Schwarzarbeit

Schwarzarbeit

Das Eidgenössische Parlament hat das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit verabschiedet. Damit soll eine wirksamere Kontrolle sowie ein konsequenterer Vollzug des geltenden Rechts gewährleistet werden.

Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) und die dazugehörige Verordnung (VOSA), die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten sind, bringen eine Reihe von Verbesserungen, um die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Es sind dies insbesondere:

  • Administrative Erleichterungen durch die Einführung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für kleinere, unselbständige Tätigkeiten (z.B. Reinigungspersonal im Haushalt, Teilzeitangestellte eines Kleinunternehmens)
  • Die Verpflichtung der Kantone, ein kantonales Kontrollorgan mit verstärkten Kontrollkompetenzen zu bezeichnen
  • Die Pflicht zum Austausch von Kontrollergebnissen unter den beteiligten Behörden und Organen
  • Verstärkte Sanktionen, z.B. Ausschluss vom öffentlichen Beschaffungswesen und Kürzung von öffentlichen Finanzhilfen

 

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern wird über die AHV-Ausgleichskassen abgewickelt.

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