Neu- und Umbauten
Wir beraten Bauherren, Architekten oder Fachplaner in allen Belangen der präventiven Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung. Es ist sinnvoll, bei Neu- und Umbauten von Gewerbe-, Industrie-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbauten sowie öffentlichen Gebäuden, rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen und das Projekt vor der Baueingabe zu besprechen. Ist ein Bau oder eine Anlage vollendet, so können nachträgliche Änderungen, die aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes erforderlich sind, in der Regel nur mit grossem Arbeits- und Kostenaufwand vorgenommen werden.
Wir begutachten die Bauvorhaben (Planbegutachtung/
Plangenehmigung) bezüglich den arbeits- und unfallversicherungsgesetzlichen Anforderungen an Gebäuden und Konstruktionen, technischen Einrichtungen und Geräten, Arbeitsplätzen und Arbeitsorganisation.
Weitere Informationen finden Sie unter:
- Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz
- Wegleitung zur Arbeitssicherheit
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Typ | Titel | Dokumentart |
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