Schutz der persönlichen Integrität (Mobbing, sexuelle Belästigung)
Gegenseitiger Respekt, Takt und Toleranz sind Grundlagen eines guten Arbeitsklimas. Wenn diesbezüglich Grenzen überschritten werden, greift dies die persönliche Integrität und Würde an. Zudem entsteht Stress.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität der Arbeitnehmenden vorzusehen. Er muss alle Massnahmen treffen, um die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmenden zu gewährleisten und hat die Persönlichkeit der Arbeitnehmenden zu achten und zu schützen. Insbesonders muss er dafür sorgen, dass Arbeitnehmende nicht sexuell belästigt werden und dass den Opfern von sexuellen Belästigungen keine weiteren Nachteile entstehen.
Werden Arbeitnehmende durch Mobbing oder sexuell diskriminierende Verhaltensweise belästigt, beeinträchtigt dies die berufliche und private Lebensqualität sowie die Gesundheit. Die Unternehmungsleitungen müssen deshalb, z. B. in einer Betriebsordnung, klar gegen Mobbing und sexuelle Belästigung Stellung nehmen und deutlich machen, dass Vorkommnisse dieser Art keinesfalls geduldet werden.
Falls Sie, als Einzelperson oder Gruppe, von Mobbing oder sexueller Belästigung betroffen sind, dann nehmen Sie konsequent Hilfe in Anspruch. Informieren Sie sich in den Leitfäden über die verschiedenen Vorgehensmöglichkeiten.
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
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Mobbing: Leitfaden für betroffene Personen | Informationsblatt | |
Mobbing: Sind Sie ein Opfer? | Checkliste | |
Sexuelle Belästigung: Leitfaden für betroffene Personen | Informationsblatt |