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Schutz vor Passivrauchen / Nichtraucherschutz

am Arbeitsplatz

Das Bundesgesetz regelt den Schutz vor dem Passivrauchen am Arbeitsplatz. Ausführliche Informationen sind auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit in der Rubrik Informationen zum Gesetz und zur Verordnung enthalten.

Das kantonale Gesetz (BGS 821.1) regelt den Schutz vor dem Passivrauchen in öffentlich zugänglichen Räumen (Gastronomie, Ladengeschäfte, Coiffeursalons, Spielhallen, aber auch Büroräume mit Publikumsverkehr). Es enthält für Gastronomiebetriebe Ausnahmeregelungen, die mit denjenigen des nationalen Gesetzes identisch sind. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Sicherheitsbehörde ihrer Wohngemeinde.

Beim Kanton ist das Amt für Gesundheit für die Regelungen im Bereich der kantonalen Gesetzgebung zuständig und das Amt für Wirtschaft und Arbeit für die Regelungen am Arbeitsplatz.

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