Produktesicherheit
Produktesicherheit
Produkte nutzen wir bei der Arbeit und im privaten Bereich. Unter Produkte fallen zum Beispiel Maschinen, Apparate, Geräte, Anlagen, Werkzeuge, Schutzausrüstungen aber auch Aufzüge und Tore (Arbeitsmittel) sowie Haushalt-, Hobby-, Sport- und Spielgeräte (Konsumentenprodukte).
Wer Produkte in Verkehr bringt, ist verantwortlich, dass sie weder Leben und Gesundheit von Benutzern noch von Dritten gefährden. Sie müssen die Vorschriften des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) erfüllen. Die Kurzinformation des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) gibt Auskunft über das Inverkehrbringen und die Sicherheit von Produkten und richtet sich vor allem an Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten.
Wer Produkte einkauft, soll sich vergewissern, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt sind und diese gemäss dem Stand der Technik gebaut wurden. Sicherheit beginnt beim Kauf: Informationen für Arbeitgeber und Konsumentinnen und Konsumenten.