Arbeitsvermittlung und Personalverleih

Wer Personal vermittelt oder verleiht, unterliegt gemäss Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) einer Bewilligungspflicht.
Umfassende Informationen zu Bestimmungen über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih finden Sie in den Merkblättern Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih.