Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Arbeitsvermittlung und Personalverleih

Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Vermittlung und Verleih
Bild Legende:

Wer Personal vermittelt oder verleiht, unterliegt gemäss Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) einer Bewilligungspflicht.

Umfassende Informationen zu Bestimmungen über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih finden Sie in den Merkblättern Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih.

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch