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20.10.2016

Auflage des Objektblatts Flughafen Zürich des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)

20.10.2016
Auflage des Objektblatts Flughafen Zürich des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)

Das Objektblatt des Flughafens Zürich im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) wird vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) angepasst. Durch die geplante Einführung der Südstarts bei Nebel und Bise werden die Überflüge im Kanton Zug umverteilt, doch auch in Zukunft werden die Lärmgrenzwerte eingehalten. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich zum Entwurf des BAZL zu äussern. Die Unterlagen liegen vom 21. Oktober bis 18. November 2016 öffentlich auf.

Das BAZL hat den Kantonen das überarbeitete SIL-Objektblatt des Flughafens Zürich zur Anhörung zugestellt. Die Anpassungen im Objektblatt umfassen betriebliche und bauliche Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und zur Optimierung des Flughafens. Während die baulichen Massnahmen keine direkte Auswirkungen auf den Kanton Zug haben, werden die betrieblichen Anpassungen im Kanton wahrnehmbar sein.

Südstart bei Nebel und Bisenlage führt zur Umverteilung der Flugbewegungen
Im Rahmen der Erhöhung der Sicherheit beim Flughafen Zürich wird neu bei Nebel und Bisenlage der «Südstart geradeaus» umgesetzt (siehe Abbildung 1). Es werden damit weiterhin alle Abflüge mit Zielen südlich der Alpen den Kanton Zug passieren. Beim Südstart wird neu ein Teil dieser Flugzeuge auf direkter Linie via Ägerital den Kanton überqueren, während die bisherige Route via Steinhausen - Zug in dieser Zeit «entlastet» wird.

Abbildung 1: Blau: Neue Abflugrouten bei Südstarts über den Kanton Zug

Flugzeuge sind wahrnehmbar - Lärmgrenzwerte werden eingehalten
Die Abflüge aus Zürich über dem Kanton Zug werden, so wie heute, wahrnehmbar sein, aber die vom Bund festgelegten Lärmgrenzwerte sowohl während des Tages als auch während der Nacht werden eingehalten.

Die Bevölkerung und die Gemeinden werden vom Freitag 21. Oktober bis Freitag 18. November zur Stellungnahme des Entwurfs eingeladen. Das Objektblatt und die dazugehörigen Unterlagen sind im Web unter https://www.bazl.admin.ch/sil_zuerich publiziert und können während den ordentlichen Bürozeiten beim Amt für Raumplanung, Aabachstrasse 5, 3. Stock, sowie bei allen Zuger Einwohnergemeinden eingesehen werden.

Volkswirtschaftsdirektion

Weitere Auskünfte:
Gianni Bomio Tel. 041 728 55 02
Generalsekretär der Volkwirschaftsdirektion

 

Abbildung und Medienmitteilung

Abbildung und Medienmitteilung
Typ Titel Bearbeitet
Abbildung 1 20.10.2016
Medienmitteilung 20.10.2016

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