Ausschreibung offener Lehrstellen neu bereits ab dem 1. April möglich
Ab diesem Jahr können die Lehrbetriebe ihre offenen Lehrstellen bereits ab dem 1. April im Lehrstellennachweis LENA publizieren und unter www.berufsberatung.ch aufschalten. Die frühere Ausschreibung entspricht dem Bedürfnis der Unternehmen und bietet Vorteile für die Jugendlichen auf der Schnupperlehrsuche.
Diesen Frühling können Lehrstellen bereits für den Lehrstart im Sommer 2022 ausgeschrieben werden. Dies hat die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) beschlossen. Neu bleiben zudem die noch offenen Lehrstellen bis im Herbst ausgeschrieben und online.
Der Berufswahlfahrplan der Zuger Oberstufenschulen wird hingegen nicht angepasst und bleibt gleich. Urs Brütsch, Leiter Amt für Berufsberatung, erklärt: «Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre Einblicke in die Praxis weiterhin im Frühjahr und Sommer erhalten können.»
Frühere Ausschreibung entspricht Bedürfnis
«Die frühere Aufschaltung der Lehrstellen entspricht einem klar geäusserten Bedürfnis der Lehrbetriebe», weiss Dusan Milakovic, Leiter Amt für Berufsbildung. «Und die Vorverlegung des Aufschaltzeitpunkts auf den Frühling ist bei der Suche nach einer Schnupperlehre ein Vorteil für Jugendliche, die gegen Ende ihres vorletzten Schuljahres bereits wissen, ob im favorisierten Betrieb eine Lehrstelle angeboten wird.»
Eine Aufschaltung der offenen Lehrstellen bereits zwei Jahre vor Lehrbeginn wurde von der erweiterten SBBK (Berufsbildungsämter, Berufs-, Schul- und Laufbahnberatung) allerdings abgelehnt. Für Dusan Milakovic ist der Entscheid für den Mittelweg eine Win-Win-Situation: «Die Lehrbetriebe können früher ausschreiben, um sich den für sie besten Nachwuchs zu sichern, und die Schülerinnen und Schüler gelangen im Rahmen des Berufswahlprozesses früher an die für sie notwendigen Informationen, welche Unternehmen Lehrstellen anbieten.»
Genehmigung der Lehrverträge weiterhin ein Jahr vor Lehrbeginn
«Eine noch frühere Aufschaltung der Lehrstellen wäre kontraproduktiv. Die Schülerinnen und Schüler sollen genügend Zeit für die Berufswahl erhalten. Ansonsten würde der Druck auf die Jugendlichen weiter steigen», erläutert Urs Brütsch. Die SBBK war sich einig, dass Lehrverträge nach wie vor frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn genehmigt werden sollen. Das heisst, dass die Lehrverträge weiterhin ein Jahr vor Lehrbeginn bewilligt werden, also ab frühestens Anfang August.
Weitergeführt werden soll ausserdem, dass die noch offenen Lehrstellen bis im Herbst ausgeschrieben bleiben. Eine Lehrvertragsunterzeichnung für den diesjährigen Lehrbeginn ist somit bis Oktober 2021 möglich.
Medienmitteilung
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Lehrstellen.pdf | 04.02.2021 |