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30.07.2009

Berufsmaturität bleibt praxisorientiert

30.07.2009

Am 1. August 2009 tritt die vollständig revidierte Berufsmaturitätsverordnung (BMV) in Kraft. Dank der breiten Kritik aus Kantonen, Wirtschaft und Schulen, auch aus dem Kanton Zug, bleiben die klaren Berufsmaturitäts-Profile erhalten. Das Angebot für die Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden wird flexibler und durchlässiger.

Der Weg des Erfolgsmodells Berufsmaturität beruht auf der Berufsbildung und führt zur Fachhochschule. Der erste Entwurf der Revision Berufsmaturitätsverordnung hätte diese Zielsetzung und das Profil stark verwässert. Dagegen opponierten die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK), Kantone, Schulen sowie Vertretende der Wirtschaft. Sie plädierten für die Erhaltung einer an der Praxis orientierten Berufsmaturität. Volkswirtschaftsdirektor Matthias Michel ist erfreut, dass der breiten Kritik der Vernehmlassung Rechnung getragen wurde: «Nicht zuletzt dank der guten Zusammenarbeit zwischen Kanton und Wirtschaft konnten wir dazu beitragen, dass das Erfolgsmodell Berufsmaturität abgesichert bleibt, mit dem Praxisbezug zum Berufsfeld und der entsprechenden Fachhochschulen.»

Damit werden die Angebote einerseits flexibler und durchlässiger, behalten aber andererseits ihre klare Ausrichtung auf Schwerpunkte und die Praxis. Die Schwerpunktsetzung wird sich nach wie vor am erlernten Beruf und am Studienangebot der FH orientieren (mit dem ersten Entwurf wäre dies weggefallen). Die bisherigen sechs starren Berufsmaturitätsrichtungen werden zugunsten einer Schwerpunktsetzung aufgegeben; die interdisziplinäre Arbeit wird verstärkt. Matthias Michel ergänzt: «Für unsere Berufsfachschulen ist das Modell Berufsmaturität wichtig, es leitet Richtung Fachhochschule und verfügt über eine lange Tradition. Gut ausgebildete und qualifizierte Arbeitskräfte sind ein wesentlicher Standortfaktor und deshalb für die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des Zuger Wirtschaftsraumes essenziell.» 

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Die neue Berufsmaturitätsverordnung (BMV) wurde in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), den Kantonen, den Organisationen der Arbeitswelt und den Fachhochschulen erarbeitet. Sie trägt den Entwicklungen in der Berufsbildung Rechnung und bringt eine umfassende Anpassung an das Berufsbildungsgesetz, das seit 2004 in Kraft ist.

Die neue, total revidierte Berufsmaturitätsverordnung wurde am 24. Juni 2009 vom Bundesrat genehmigt und tritt per 1. August 2009 in Kraft. Das Angebot für Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden wird flexibler und durchlässiger. Geprägt wird sie durch Schwerpunktsetzung sowie mehr interdisziplinäre Aktivitäten anstelle unbeweglicher Lehrpläne.

Die ersten Lehrgänge nach neuem Rahmenlehrplan sollen im Sommer 2014 starten können. Die Zeit zwischen dem Inkrafttreten der neuen Berufsmaturitätsverordnung und dem Beginn der Lehrgänge wird benötigt, um einen gesamtschweizerischen Rahmenlehrplan zu erarbeiten und darauf aufbauend die kantonalen, regionalen oder institutionellen Schullehrpläne.

Die Berufsmaturität ist zusammen mit den Fachhochschulen ein zentrales Element der Reform der schweizerischen Berufsbildung und eine wesentliche Grundlage für die Einbettung der Berufsbildung in ein gesamtes Bildungssystem. Seit Mitte der Neunzigerjahre ist damit ein durchgängiges Bildungsangebot von der beruflichen Grundbildung bis in den Hochschulbereich entstanden.

Quelle: Medienmitteilung EVD vom 25. Juni 2009
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Für weitere Informationen stehen gerne zur Verfügung:
Matthias Michel, Volkswirtschaftsdirektor Kanton Zug, Tel. 041 728 55 00
Beat Schuler, Leiter Amt für Berufsbildung Kanton Zug, Tel. 041 728 51 51

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