Bundesrat soll drohende Engpässe bei der Bahn-Infrastruktur angehen
Nach dem Jahr 2020 drohen im Schienenverkehr Engpässe im Grossraum Zug-Rotkreuz, Arth-Goldau und Erstfeld sowie bei der Verbindung nach Zürich. Die Regierungsräte der Kantone Schwyz, Uri und Zug fordern deshalb den Bundesrat gemeinsam dazu auf, bei der anstehenden Planung der zukünftigen Bahninfrastruktur Lösungen für diese Engpässe anzugehen.
Nach heutigem Planungsstand werden der Gotthard-Basistunnel und der Ceneritunnel im Jahr 2019 für den Bahnverkehr zur Verfügung stehen. Diese erste Flachbahn durch die Alpen wird voraussichtlich eine erhebliche Anziehungskraft auf den internationalen Bahngüterverkehr ausüben. Die Kehrseite der Medaille beginnt sich aber bereits jetzt in Form von drohenden Kapazitätsengpässen abzuzeichnen.
Engpässe sind absehbar
Es ist davon auszugehen, dass ab dem Jahr 2020 Engpässe auf dem Schienennetz entstehen, die zu einem Konkurrenzkampf um die Bahntrassen zwischen S-Bahn und Personenfernverkehr einerseits und Güterverkehr andererseits führen werden. Insbesondere die Zubringerlinien zu den beiden zentralen Alpentunnels sind nicht auf die zukünftigen Kapazitäten ausgerichtet. Dieses Szenario könnte beispielsweise zu einem Abbau des S-Bahn-Angebots ab Arth-Goldau zu Gunsten des Güterverkehrs führen. Auch der nachfragegerechte Ausbau des Personenfernverkehrs zwischen Zürich und Mailand erscheint gefährdet.
Vor diesem Hintergrund verlangen die Regierungen der Kantone Schwyz, Uri und Zug in einer gemeinsamen Eingabe an den Bundesrat, dass diese Szenarien frühzeitig in die Planung der Bahninfrastruktur einbezogen werden.
Lösungen frühzeitig angehen
Das Eidgenössische Parlament wird in den nächsten Monaten die Vorlage „Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur I“ (ZEB I) beraten und verabschieden. Damit ist auch der Auftrag an den Bundesrat verbunden, bis 2010 eine weitere Vorlage zum Ausbau der Bahninfrastruktur und deren Finanzierung (ZEB II) vorzulegen. Die drei Kantonsregierungen erachten es als zentral, dass der Bundesrat Infrastrukturausbauten in die Vorlage ZEB II aufnimmt, die neben dem wachsenden Güterverkehr auch die Sicherung und den angemessenen Ausbau des S-Bahn- und Personenfernverkehrs im Raum Zug, Rotkreuz, Arth-Goldau und Erstfeld ermöglichen. Darin eingeschlossen ist auch der Ausbau der Trasseninfrastruktur für den Personenverkehr nach Zürich.
Die Kantonsregierungen von Schwyz, Uri und Zug erklären sich bereit, ihren Beitrag zur Weiterentwicklung der nationalen und internationalen Transitinfrastruktur zu leisten. Gleichzeitig fordern sie den Bundesrat dazu auf, die sich abzeichnenden Engpässe bei der Bahninfrastruktur bereits in dieser frühen Planungsphase zu berücksichtigen, damit die Unterstützung der Bevölkerung in den drei betroffenen Kantonen gesichert werden kann.
Weitere Auskünfte:
Matthias Michel, Regierungsrat, Tel. 041 728 55 00