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06.05.2020

Covid-19 zweiter Öffnungsschritt: Lockerungen per 11. Mai

06.05.2020
Covid-19 zweiter Öffnungsschritt: Weitere Lockerung der Massnahmen per 11. Mai

Am 11. Mai 2020 dürfen Läden, Restaurants, Reisebüros, Fitnessstudios, Märkte, Museen, Bibliotheken etc. wieder öffnen, wenn sie über ein Schutzkonzept verfügen und die bekannten Hygienemassnahmen anwenden. So soll verhindert werden, dass die Lockerungen des zweiten Öffnungsschritts zu einem starken Wiederanstieg der Neuinfektionen führen. Die Zuger Kantons- und Gemeindebehörden werden die Einhaltung der Massnahmen intensiv begleiten.

In einer zweiten Phase werden weitere Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gelockert. Wiederum werden zweckmässige Schutzkonzepte verlangt, damit die Gesundheit der Bevölkerung nicht gefährdet wird. «Die bekannten Abstands- und Hygieneregeln bleiben gültig. Nur so kann verhindert werden, dass sich das Coronavirus wieder stärker ausbreitet. Der Kanton Zug dankt bereits jetzt allen für die aktive Mithilfe», erläutert Gesundheitsdirektor Martin Pfister.

Öffnung nur mit Schutzkonzept
Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-Gut erklärt: «Alle Betriebe und Einrichtungen müssen über ein Schutzkonzept verfügen, das sich entweder auf ein Branchenkonzept oder auf die Vorgaben des BAG und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) abstützt. Ohne schriftliches Schutzkonzept darf ein Betrieb oder eine Einrichtung nicht öffnen. Dies gilt auch in der nächsten Phase der Lockerung. Alle müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Die Gemeindebehörden sowie die Zuger Polizei werden den zweiten Öffnungsschritt intensiv begleiten und Überprüfungen vor Ort durchführen». Gemäss den Bundesvorgaben müssen diese Schutzkonzepte und Hygienemassnahmen sämtliche, in den Örtlichkeiten anwesende Personen einschliessen. Dies gilt auch für Unternehmen und Einrichtungen, die bereits offen sind.

Positives Fazit nach dem ersten Öffnungsschritt
Seit dem Montag, 27. April sind erste Lockerungen bei den getroffenen Massnahmen in Kraft: Bestimmte Gewerbebetriebe, Praxen usw. haben ihren Betrieb wieder aufgenommen. Auch Bau- und Gartenfachmärkte haben ihre Türen für Kundinnen und Kunden wieder geöffnet. Die Zuger Kantons- und Gemeindebehörden haben nach den ersten Tagen die Einhaltung dieser Vorgaben überprüft. Silvia Thalmann-Gut bilanziert: «Die Erfahrungen aus diesen Besuchen waren grundsätzlich sehr positiv: Die Betriebe haben den direkten Kontakt geschätzt und die Möglichkeit genutzt, offene Fragen anzusprechen.»


Links

Weitere Infos: www.zg.ch/corona

Die Vorgaben für Betriebe und Einrichtungen sind auf den Internetseiten des BAG und SECO ersichtlich:

SECO
Information SECO betreffend (Standard-/Muster-)Schutzkonzepte: https://backtowork.easygov.swiss/standard-schutzkonzepte/

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Merkblatter_und_Checklisten.html

BAG
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html

Medienmitteilung

Medienmitteilung
Typ Titel Bearbeitet
20200506_Lockerungen_per_11_Mai.pdf 06.05.2020

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