Ablehnung der Totalrevision Berufsmaturität
Der Regierungsrat des Kantons Zug lehnt die vorgeschlagene Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität. Sie lokalisiert den Hauptmangel in der Verwässerung des klaren Profils der Berufsmaturität.
Den hauptsächlichen Mangel des Entwurfs der Totalrevision Berufsmaturität ortet der Regierungsrat des Kantons Zug in der Verwässerung des bestehenden, klaren Profils der Berufsmaturität. Matthias Michel, Regierungsrat der Volkswirtschaftsdirektion, präzisiert: «Heute ist die Berufsmaturität auf die Berufsbildung ausgerichtet und führt zur Fachhochschule. Dieses Profil gilt es in Zukunft weiter zu schärfen. Eine Durchlässigkeit wird weiterhin über so genannte Passerellen sicher gestellt sein. Im Entwurf werden jedoch weitgehend die Grundsätze der gymnasialen Maturität übernommen, welche breitbandig auf den Zugang an die Universitäten vorbereiten,
aber nicht mehr die Studierfähigkeit an den Fachhochschulen garantieren. Der Praxisbezug ist für die Zuger Regierung zu wenig erkennbar.»
Für den Regierungsrat soll eine Totalrevision einen deutlichen Mehrwert für die Jugendlichen und auch für die Arbeitswelt bringen. Es sollen zum Beispiel keine negativen Auswirkungen auf das Lehrstellenangebot entstehen. Die Wirtschaftsvertretenden in der Echogruppe des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) haben denn auch ihre Bedenken in diese Richtung geäussert, diese wurden jedoch nicht berücksichtigt.
Die bisherigen Stärken der Berufsmaturität mit ihren klaren Ausrichtungen sollen beibehalten werden. Eine hohe Akzeptanz bei den Schulen und ihren Lehrkräften ist essenziell. Der Mehrwert für diese Bezugsgruppen ist im Entwurf nicht erkennbar.
Mit der Ablehnung der Totalrevision hinterfragt der Regierungsrat des Kantons Zug auch die Leitlinien des BBT zur Erarbeitung der künftigen Berufsmaturitätsverordnung. Diese waren jedoch nie Gegenstand einer Vernehmlassung, sonst hätte sich der Regierungsrat zuvor entsprechend geäussert.
Die Stellungnahme des Regierungsrates nimmt die Vorbehalte der beteiligten Schulen der Sekundarstufe II im Kanton Zug auf: Die Wirtschaftsmittelschulen (WMS) würden an Relevanz verlieren; das Erfolgsmodell «Kaufmännische Berufsmaturität» würde verwässert. Aus Sicht der Fachmittelschule (FMS) wird die Anzahl der Lektionen in den Naturwissenschaften massiv reduziert. Die Technische Berufsmaturität (TBM) ist auf das Studium an einer technischen Fachhochschule ausgerichtet, entsprechend gestaltet sich auch die Ausrichtung der kaufmännischen Maturität.
Ebenso äussern die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) sowie Wirtschafts- und Gewerbevertretende Bedenken gegenüber der Totalrevision.
Der Bundesrat hat am 23. April 2008 das EVD beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den Dachverbänden und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Gemäss Berufsbildungsgesetz vom 2002 regelt der Bundesrat die eidgenössische Berufsmaturität. Die neue Berufsmaturitätsverordnung wird somit auf die gleiche Erlassstufe gestellt wie die Verordnung über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen.
Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung:
Matthias Michel, Volkswirtschaftsdirektor, Tel. 041 728 55 00