Erfolgreicher Schutz gegen Feuerbrand im Kanton Zug
Unter Einhaltung strenger Auflagen haben acht Zuger Obstbaubetriebe im Frühjahr 2008 ihre Kernobstanlagen zum Schutz gegen Feuerbrand mit dem Pflanzenschutzmittel Streptomycin behandelt. Der Einsatz war erfolgreich: Die behandelten Kulturen wurden bislang von Feuerbrandbefall verschont. Auch alle durch die Lebensmittelkontrolle un-tersuchten Honige sind aufgrund der Ergebnisse freigegeben. Im Gegensatz zu den behandelten Niederstammanlagen ist der Feuerbrandbefall an Hochstammkulturen sowie Wild- und Ziergehölzen auch in diesem Jahr stark. Dieses Resultat bestärkt den Kanton in seiner differenzierten Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat mit der Allgemeinverfügung vom 28. Januar 2008 dem Einsatz von Streptomycin zur Bekämpfung des Feuerbrandes in Niederstamm-Kernobstanlagen unter Einhaltung strenger Auflagen zugestimmt. Insbesondere muss sicher-gestellt werden, dass Streptomycinrückstände im Honig verhindert und allfällig kontaminierter Honig nicht in Verkehr gebracht werden. Der Honig im Einzugsgebiet von 3 km einer behandel-ten Obstanlage kann von den Imkern kostenlos durch die Lebensmittelkontrolle auf Streptomycinrückstände untersucht werden lassen. Honig gilt als kontaminiert, wenn die zwischen Obst-verband und Imkern vereinbarte Limite von 0.01 mg/kg überschritten wird.
Aufgrund der Blüteninfektionsprognose wurde am 7. Mai der Einsatz von Streptomycin freigegeben. Acht Bewirtschafter von Obstanlagen im Kanton Zug haben von der erteilten Bewilli-gung Gebrauch gemacht und das Mittel eingesetzt. Ursprünglich hatten 14 Landwirte ein Gesuch eingereicht, wovon zehn eine Bewilligung erhalten hatten. Da das Kernobst aufgrund der guten Witterungsbedingungen sehr rasch abblühte, war das Zeitfenster für den Streptomycineinsatz bereits um den 15. Mai wieder beendet.
Die erste Anfrage beim Amt für Lebensmittelkontrolle des Kantons Zug (AfL) für eine Probenahme von Honig vor Ort ging am 20. Mai ein, die bisher letzte Anfrage am 7. Juni 2008. Der Honig aus der Frühjahrstracht ist nun gewonnen, womit keine weiteren Probnahmen erwartet werden.
Gute Resultate
Es wurden insgesamt 79 Proben von 55 Standorten von 47 Imkern durch die Lebensmittelkontrolle Solothurn untersucht. 74 Proben zeigten im Test ein negatives Resultat (keine Kontamination). Fünf Proben wurden positiv getestet. Dabei resultierten Werte zwischen 0.001 und 0.004 mg/kg bei einer vereinbarten Toleranz von 0.01 mg/kg; sämtliche Proben wurden somit als konform beurteilt.
Alle untersuchten Honige können aufgrund der Ergebnisse für die Abgabe bzw. den Verkauf freigegeben werden. Sämtliche Imker wurden vorab telefonisch über die Resultate informiert; sie erhalten zudem im Verlauf dieses Monats den entsprechenden Untersuchungsbericht des AfL.
Die Honiganalysen finden in einem zweistufigen Verfahren statt. Das Labor der Lebensmittel-kontrolle Solothurn führte für den Kanton Zug und weitere Kantone in einem ersten Schritt ein "Screening" durch, in welchem festgestellt wurde, ob Streptomycinrückstände in den einzelnen Proben vorhanden sind. Bei positiven Proben wurde der Befund in einem zweiten Schritt durch das Kantonale Labor Bern bestätigt und gleichzeitig die Rückstandsmenge analysiert.
Die Federführung betreffend Koordination der Massnahmen und Information liegt beim Landwirtschaftsamt des Kantons Zug. Das Amt für Lebensmittelkontrolle des Kantons Zug ist verantwortlich für die Probenahmen und Veranlassung der notwendigen Rückstandsanalysen.
Aktuelle Feuerbrandsituation im Kanton Zug
Der Einsatz von Streptomycin in Obstanlagen soll auch weiterhin lediglich eine Ergänzung zu den übrigen Feuerbrandbekämpfungsmassnahmen sein: Kontrollen, vorbeugende Massnahmen und Rodung oder Rückschnitt von befallenen Pflanzen bilden die Hauptpfeiler der Bekämpfungsstrategie. Im Gegensatz zur positiven Feuerbandsituation in den Niederstammobstanlagen ist die Situation bei den Hochstammobstbäumen und Zier- und Wildpflanzen auch in diesem Jahr angespannt. Im Talgebiet sind vorwiegend Gelbmöstlerbirnen und Quitten, in hohem Ausmass auch Weissdornsträucher sowie neu Cotoneaster dammeri (Bodenbedecker) von Feuerbrand befallen. Diese stellen weiterhin eine gefährliche Infektionsquelle für andere Feuerbrandwirtspflanzen dar. In mittleren Höhenlagen der Zuger Berggemeinden ist Feuerbrandbefall vor allem bei Apfelbäumen, in vergleichbarem Ausmass wie im letzten Jahr, feststellbar. Zur Erinnerung: Im Jahr 2007, dem bislang schlimmsten Feuerbrandjahr, mussten im Kanton Zug rund 1500 Hochstammobstbäume und über 7500 Bäume in Obstanlagen gerodet und ver-nichtet werden. Die Zentralstelle für Obstbau und die beauftragten gemeindlichen Kontrollpersonen führen seit Anfang Juli - analog Vorjahre - Kontrollen durch und veranlassen bei Befall die notwendigen Massnahmen. Feuerbrand ist melde- und bekämpfungspflichtig.
Weitere Informationen über den Feuerbrand, den Streptomycineinsatz, die aktuelle Befallsituation und Bekämpfungsstrategie finden Sie unter: www.zug.ch/landwirtschaft oder www.feuerbrand.ch
VOLKSWIRTSCHAFTSDIREKTION
Landwirtschaftsamt
GESUNDHEITSDIREKTION
Amt für Lebensmittelkontrolle
Weitere Auskünfte:
Ueli Frey, Sachbearbeiter Landwirtschaftsamt Tel. 041 728 55 52
Dr. Marcel Rutschmann, Stv. Kantonschemiker Tel. 041 747 33 77
Louis Suter, Zentralstelle für Obstbau Tel. 079 652 18 20