Fortschritte bei Umsetzung flankierende Massnahmen
Aufgrund der Leistungsvereinbarung mit dem Bund hat der Kanton Zug dieses Jahr 145 Kontrollen in Branchen ohne allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag durchzuführen. Die paritätischen Kommissionen (zusammengesetzt aus Arbeiternehmern und -gebern) führen hingegen die Kontrollen in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag durch. Dank Moderation durch den Kanton sind die Abläufe nun professioneller gestaltet. Mit der Einführung der Software "Baucontrol" wird zudem die Effizienz in der Umsetzung der flankierenden Massnahmen gesteigert.
Ab 1. Januar 2010 wird gesamtschweizerisch für die Kontrollen auf Einhaltung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen eine verbindliche Zahl von jährlich 27`000 Kontrollen in der Entsendeverordnung festgelegt. Dies entspricht einer Erhöhung um 20 Prozent der ursprünglich berechneten 22`500 Kontrollen. Die neuen Vorgaben kommen den Versprechen des Bundesrates nach, welche er im Vorfeld der Abstimmung zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien geäussert hat. Die Details werden in einer jährlichen Leistungsvereinbarung mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement geregelt, welche im letzten Monat den Kantonen zugestellt wurde. Der Kanton Zug hat neu 145 Kontrollen (bisher 120 Kontrollen) für das Jahr 2010 durchzuführen. Diese Kontrollen werden in Branchen ohne allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag unter Beizug von Treuhändern durchgeführt.
Bessere Zusammenarbeit unter und mit den Paritätischen Kommissionen (PK) Im Mai 2009 nahmen alle im Bauhaupt- und Baunebengewerbe existierenden PK unter der Moderation des Amts für Wirtschaft und Arbeit an einem runden Tisch teil. Dies hat Regierungsrat Matthias Michel im Januar 2009 anlässlich der Beantwortung der Interpellation der SP-Fraktion zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen im Kantonsrat vorgeschlagen. Die Koordination der Kontrollen konnte so verbessert werden. Die PK haben die Kontrollen an zwei Kontrollvereine delegiert (Paricontrol, Faircontrol), die in der ganzen Zentralschweiz tätig sind: Diese werden von den PK getragen und finanziert. Einzig die PK im Bauhauptgewerbe und im Maler-/Gipsergewerbe führen die Kontrollen nach wie vor selbständig durch. Dank der Delegation der Kontrollen an eine gemeinsame Kontrollorganisation können Baustellen im Kanton Zug seit letztem Herbst umfassend aus einer Hand kontrolliert werden. Dadurch ist der Informationsfluss zwischen den PK und dem Amt für Wirtschaft und Arbeit direkt. Die gute Kommunikation bestätigen auch die Vertreter der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.
Hindernisfreier Informationsfluss dank Einführung Baucontrol
Die Geschäftskontrolle und der Vollzug der flankierenden Massnahmen, sowie die Dossierkontrolle bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit werden seit 1. April 2010 mit der Einführung der Software "Baucontrol" digitalisiert. Dieses System wird bereits in mehreren Kantonen erfolgreich angewendet und vereinfacht den Datenfluss vom Meldewesen des Bundes bis zu den Kontrolleuren. Baucontrol erleichtert so auch die Zusammenarbeit mit den zwei Kontrollvereinen Paricontrol und Faircontrol.
Für weitere Informationen steht zur Verfügung:
Bernhard Neidhart, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit, Tel. 041 728 55 21, bernhard.neidhart@zg.ch