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26.09.2013

Leerwohnungsbestand im Kanton Zug

26.09.2013
Leerwohnungsbestand im Kanton Zug per 1. Juni 2013

Der Bestand an leeren Wohnungen im Kanton Zug bleibt tief: 151 Wohnungen standen im Juni 2013 im Kanton Zug leer; davon sind 37 Wohnungen zum Verkauf ausgeschrieben. Das sind 23 Wohnungen weniger als am 1. Juni vor einem Jahr. Dieser tiefe Bestand prägt den Standort Zug bereits seit vielen Jahren, obwohl jedes Jahr zwischen 500 und 1'000 neue Wohnungen erstellt werden. «Der Kanton Zug ist nach wie vor ein sehr attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum», hält Kurt Landis, Leiter Amt für Wohnungswesen, fest. «Wie verschiedene Ratings zeigen, gehören die Zuger Gemeinden zu den attraktivsten der Schweiz, was eine grosse Nachfrage nach Wohnraum zur Folge hat.»

Leerstehende Wohnungen

am 1. Juni 2013                                      
Total 
Wohnungen mit ... Wohnräumen                                                                               
                                                         

1 oder

1 1/2

2 oder

2 1/2

3 oder

3 1/2

4 oder

4 1/2

5 oder

5 1/2

6 oder

mehr
Zug 58 2 9 21 18 5 3
Oberägeri 8 0 0 3 3 0 2
Unterägeri 15 0 4 1 8 2 0
Menzingen 8 0 2 2 4 0 0
Baar 18 2 8 3 3 2 0
Cham 12 0 2 3 4 3 0
Hünenberg 2 0 0 0 0 2 0
Steinhausen 11 1 1 1 2 5 1
Risch 3 0 0 0 1 2 0
Walchwil 7 0 2 3 1 1 0
Neuheim 9 0 0 1 0 1 7

 

Total Leerwohnungsbestand  151     5       28      38     44      23     13      
davon zu verkaufen               38       0       2        3       10      11     12      


Vorjahr / Bestand Juni 2012: 174

Definition Leerwohnungen:

Als Wohnung gilt die Gesamtheit der Räume, die als bauliche Einheit zur Unterbringung einer oder mehrerer Haushalte bestimmt sind und die im Zeitpunkt der Zählung ausschliesslich Wohnzwecken dienen. Als Leerwohnung im Sinn der Zählung versteht man jede Wohnung oder jedes Einfamilienhaus, möbliert oder unmöbliert, welche(s) gleichzeitig den zwei folgenden Bedingungen entspricht: nicht besetzt, aber bewohnbar am 1. Juni 2013; ausgeschrieben zur dauernden Miete (mindestens für drei Monate) oder zum Verkauf.

Für weitere Informationen:

Kurt Landis, Leiter Amt für Wohnungswesen, Tel. 041 728 37 46

Weitere Informationen

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