Massnahmen von Bund und Kanton zur Bekämpfung des Feuerbrandes im Jahr 2008
Die Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrands durch den Bund will den Infektionsdruck möglichst reduzieren. Die Kantone wirken bei den Massnahmen aktiv mit: Im Kanton Zug erfolgt die Umsetzung unter der Leitung der Zentralstelle für Obstbau. Als ergänzende Massnahme zu Kontrolle, Rodung und Vernichtung hat der Bund erstmals für ein Antibiotikum zur direkten Bekämpfung eine befristete Zulassung erteilt. Im Kanton Zug haben 12 Obstproduzenten aus sechs Gemeinden einen Antrag für den Bezug des Präparats gestellt und eine Bewilligung erhalten. Für die Verwendung in der Nähe von bewohnten Gebieten und Gewässern bestehen strenge Auflagen.
Am 28. Januar 2008 hat der Bund für das Antibiotikum Streptomycin neu eine befristete Zulassung bis am 1. Juli 2008 erteilt. Damit steht in der Schweiz erstmals ein Präparat zur direkten Bekämpfung von befallenen Apfel- und Birnenbäumen in Obstanlagen zur Verfügung. Auch ein Hefepräparat hat die Zulassung erhalten. Die beiden Präparate ergänzen die bestehenden Feuerbrandbekämpfungsmassnahmen Kontrolle, Rodung und Vernichtung, sie ersetzen die bestehenden Massnahmen jedoch nicht.
Bis zum Stichtag, dem 15. Februar 2008, haben im Kanton Zug 12 Obstproduzenten der Gemeinden Baar, Cham, Hünenberg, Risch und Steinhausen einen Antrag für den allfälligen Bezug und die Anwendung des Antibiotikums Streptomycin eingereicht, der bewilligt wurde. In den weiteren Gemeinden (Menzingen, Oberägeri, Unterägeri, Neuheim, Zug und Walchwil) sind keine Gesuche eingegangen; es erfolgt 2008 deshalb kein Einsatz.
Strenge Auflagen für die Verwendung des Pflanzenschutzmittels
Im Kanton Zug haben das Landwirtschaftsamt und die Zentralstelle für Obstbau in Zusammenarbeit mit den kantonalen Imkervereinen und dem Bieneninspektorat folgenden Ablauf definiert:
Die für eine Behandlung angemeldeten Obstanlagen werden erfasst, damit sich Imkerinnen und Imker über einen potenziellen Streptomycineinsatz im Umfeld ihres Bienenstandortes informieren und allenfalls präventive Massnahmen (Verstellen der Bienen) treffen können. Kommt auf Grund einer hohen Infektionsgefahr dann effektiv Streptomycin zum Einsatz, wird zudem eine Karte erstellt, in der die behandelten Obstanlagen eingetragen sind. Die Anwender müssen die durchgeführte Behandlung an die zuständige kantonale Stelle melden. Die Meldung findet sie-ben Tage nach Ende der Blüte, spätestens bis zum 15. Juni 2008 statt. Die Obstproduzenten, die eine Bezugsberechtigung für Streptomycin erhalten haben, werden über Massnahmen zum Schutz der Bienen (z.B. Einsatz am Abend) informiert und aufgefordert, Imkerinnen und Imker im Umfeld ihrer Obstanlage zu kontaktieren. Imkerinnen und Imker mit Bienenstandorten im Umkreis von 3 km von behandelten Anlagen können den Honig aus der Frühjahrstracht durch das kantonale Labor (Amt für Lebensmittelkontrolle) auf Streptomycinrückstände analysieren lassen. Die Analysen sind gratis. Weist die Honigprobe mehr als die Hälfte des gesetzlich erlaubten Wertes auf, so besteht eine Absprache zwischen dem Verband Deutschschweizer und Rätoromanischer Bienenfreunde (VDRB) sowie dem Schweizerischen Obstverband und der Honig wird aus dem Verkehr gezogen.
Richtlinien zur Bekämpfung
Der Bund hat die Bekämpfungsstrategie im Juni 2006 in der Pflanzenschutzverordnung und in der entsprechenden Richtlinie festgelegt. Sie basiert auf dem Grundgedanken, den Infektionsdruck möglichst zu reduzieren. Darum besteht ein Pflanzverbot für die anfälligsten Wirtspflanzen, die Krankheit ist meldepflichtig und befallene Obstbäume sowie Wirtspflanzen müssen gerodet werden. Bei schwachem Befall können auf Anordnung einzelne befallene Äste ausgerissen oder abgeschnitten werden. Im Kanton Zug werden die Massnahmen unter der Leitung der Zentralstelle für Obstbau mit speziellen Feuerbrandkontrolleuren der Gemeinden umgesetzt.
Schaden durch Feuerbrand
Feuerbrand bedroht Kernobstbäume und diverse Zier- und Wildpflanzen. Sie ist eine hoch ansteckende und gemäss eidgenössischer Pflanzenschutz-Verordnung meldepflichtige Bakterienkrankheit. Bei viel Infektionsmaterial und warmen Temperaturen kann insbesondere während der Blütezeit der Wirtspflanzen eine epidemieartige Verbreitung stattfinden und grossen Schaden anrichten. Allein im bisher stärksten Befallsjahr 2007 mussten im Kanton Zug über 1500 Hochstammkernobstbäume und über 7500 Obstbäume in Obstanlagen wegen Feuerbrand gerodet und verbrannt werden. Gesamtschweizerisch dürfte der finanzielle Aufwand von Bund und Kantonen gegen 50 Millionen Franken betragen. Kaum abschätzbar sind die weiteren wirtschaftlichen Einbussen der Obstproduzenten.
Weitere Informationen über den Feuerbrand, die aktuelle Infektionssituation sowie die erwähnten Karten potenzieller und effektiver Antibiotikum-Einsatzgebiete finden Sie unter: www.zug.ch/landwirtschaft oder www.feuerbrand.ch
Weitere Auskünfte:
Roger Bisig, Leiter Landwirtschaftsamt, Tel. 041 728 55 51,
Louis Suter, Leiter Zentralstelle Obstbau, Tel. 079 652 18 20