Petition Quartier Rankhof abgelehnt
Zuger Regierung lehnt Petition des Quartiers Rankhof ab
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat sich abschliessend dafür ausgesprochen, die Buslinie 4 im Westen der Stadt Zug von der Chamerstrasse auf das neue Bustrassee in der Lorzenebene zu verlegen. Aufgrund dieses Entscheids lehnt er eine Petition der Eigentümergemeinschaft Rankhof ab. Diese hatte verlangt, die Buslinie 4 auch nach Inbetriebnahme des neuen Bustrassees weiterhin über die Chamerstrasse nach Zug zu führen. In seiner Antwort vertritt der Regierungsrat die Auffassung, dass das Gebiet Rankhof auch nach der Linienverlegung über eine gute Erschliessungsqualität im öffentlichen Verkehr verfügen wird.
Die Eigentümergemeinschaft Rankhof hatte sich im Oktober 2011 in einer Petition gegen das vom Kanton vorgesehene neue Erschliessungskonzept für den öffentlichen Verkehr im Westen der Stadt Zug ausgesprochen. In der Bittschrift wurde verlangt, auf die Stilllegung der Bushaltestellen Rankhof und Kollermühle zu verzichten sowie die Buslinie 4 auf der Chamerstrasse zu belassen und nicht auf das neue Bustrassee durch das Gebiet Sumpf zu verlegen.
In seiner Antwort auf die Petition macht der Regierungsrat nun darauf aufmerksam, dass die gesetzlichen Vorgaben zum öffentlichen Verkehr einen effizienten Einsatz der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel erfordern. Aus diesem Grunde seien - wenn immer möglich - Parallelerschliessungen, wie sie heute im Gebiet Rankhof mit der Stadtbahnlinie S1 und der Buslinie 4 bestehen, zu vermeiden. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die Buslinie 4 in den vergangenen Jahren zwischen Cham und Zug permanent rückläufige Benützerfrequenzen zu verzeichnen hatte und mit der insgesamt positiven Nachfrageentwicklung im öffentlichen Verkehr nicht mithalten konnte. Er erwartet, dass mit der Verlegung der Buslinie auf das neue Trassee durch die Lorzenebene eine grössere Nachfrage erzielt werden kann, als dies gegenwärtig mit der Linienführung parallel zur S1 der Fall ist.
Gebiet Rankhof ist sehr gut erschlossen
Nach Auffassung des Regierungsrats bleibt das Gebiet Rankhof auch nach der Verlegung der Buslinie 4 durch den öffentlichen Verkehr sehr gut erschlossen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Stadtbahnhaltestelle Chollermüli sowie auf die Bushaltestelle Rank an der Steinhauserstrasse, die nach der Linienumlegung von zwei Buslinien bedient werden wird. Nach dem neuen Erschliessungskonzept, das übrigens auch vom Stadtrat von Zug unterstützt wird, ergibt sich für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebiets Rankhof gegenüber heute eine um rund 150 Meter grössere Fusswegdistanz zur nächsten Bushaltestelle. Diese Distanz entspricht nach den Einschätzungen des Regierungsrats einem Erschliessungsradius, der im kantonalen Querschnitt - selbst innerhalb der Agglomeration Zug - nicht unüblich sei. Ab der Bushaltestelle Rank wird zudem das Zentrum der Stadt Zug mit den Bussen der Linie 6 weiterhin umsteigefrei erreichbar bleiben.
In seiner Antwort an die Eigentümergemeinschaft Rankhof weist der Regierungsrat überdies darauf hin, dass dem Kantonsrat seinerzeit im Zusammenhang mit dem Objektkredit zum Bau des neuen Bustrassees durch die Lorzenebene die Absicht, dereinst die Buslinie zwischen Cham und Zug von der Chamerstrasse wegzuverlegen, aufgezeigt worden sei. Es ist vorgesehen, die neue Linienführung auf den Zeitpunkt des ausserordentlichen Fahrplanwechsels vom 15. Juni 2014 in Betrieb zu nehmen.
Volkswirtschaftsdirektion
Amt für öffentlichen Verkehr
Weitere Auskünfte:
Hans-Kaspar Weber, Leiter Tel. 041 728 55 41
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