Revision ALV: 100 ausgesteuerte Personen am 1.4.11
Die Revision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung (AVIG) hat zur Folge, dass 100 Versicherte im Kanton Zug ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung mit Wirkung ab 1. April 2011 verlieren werden. Sie sind über die Auswirkungen der Gesetzesrevision schriftlich informiert worden.
In der Regel werden pro Monat im Kanton Zug 20 bis 30 Personen ausgesteuert, d.h. sie verlieren ihren Anspruch auf Leistungen der eidgenössischen Arbeitslosenversicherung.
Einmaliges Ansteigen der Aussteuerungen im April 2011
Die Revision der Arbeitslosenversicherung erfordert eine neue Berechnung des maximalen Taggeldanspruches. Kurt Landis, Leiter Arbeitslosenkasse Kanton Zug, erklärt: «Die Arbeitslosenkasse des Kantons Zug hat kürzlich weitere 100 Versicherte informiert, dass ihr Anspruch auf Taggelder am 1. April 2011 aufgrund des revidierten Arbeitslosengesetzes erschöpft sein wird». Auf die Zuger Gemeinden aufgeteilt ergeben sich die folgenden Zahlen: 25 ausgesteuerte Personen in Baar, 15 in Cham, sieben in Hünenberg, je eine Person in Neuheim sowie Oberägeri, acht in Steinhausen, 13 in Risch, sechs in Unterägeri, vier in Walchwil und 20 in Zug. Die Ausgesteuerten im Kanton Zug haben die Möglichkeit, einen Antrag auf kantonale Arbeitslosenhilfe für weitere 90 Taggelder zu stellen. Besonders betroffen von dieser Revision sind unter 25- und über 55-jährige Personen.
Rund 50 Personen erhalten kantonale Arbeitslosenhilfe
Nach den Erfahrungen der Arbeitslosenkasse des Kantons Zug erfüllt nach Bezug der bundesrechtlichten Taggelder rund die Hälfte der Versicherten die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen der kantonalen Arbeitslosenhilfe. Deshalb macht Kurt Landis auf Folgendes aufmerksam: «Die Arbeitslosenkasse schätzt die Zahl der ausgesteuerten Personen im Kanton Zug auf maximal 30 Personen, die ab 1. April 2011 als Folge der Gesetzesänderungen auf gemeindliche Sozialhilfe angewiesen sind.»
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Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung nach dem Inkrafttreten des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; SR 837.0) am
1. April 2011
Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) wurde am 26. September 2010 an der Urne angenommen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Oktober 2010 beschlossen, das revidierte AVIG per 1. April 2011 in Kraft zu setzen und die Vernehmlassung zur Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) zu eröffnen. Ziel der Arbeitslosenversicherung (ALV) bleibt auch nach der vierten Revision des AVIG die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und die Überbrückung von Arbeitslosigkeit. Dazu garantiert sie weiterhin bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Schlechtwetter und Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Insolvenz) ein angemessenes Ersatzeinkommen bzw. eine angemessene Entschädigung.
Weitere Informationen auf der Website des Staatsekretariats für Wirtschaft SECO: http://www.seco.admin.ch/ sowie auf der Website des Kantons Zug: http://www.zg.ch/behoerden/volkswirtschaftsdirektion/arbeitslosenkasse
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Weitere Informationen:
Kurt Landis, Leiter Arbeitslosenkasse Kanton Zug, Tel. 041 728 37 46