Unbefristetes Tourismusgesetz sowie Beiträge an SGZ und ZBB
Das Tourismusgesetz des Kantons Zug soll künftig unbefristet gelten. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Antrag unterbreitet. Regierungsrat Matthias Michel stellt erfreut fest: «Das Gesetz hat in den vergangenen Jahren positiv zur Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraums Zug beigetragen und der private Verein Zug Tourismus arbeitet erfolgreich.» Dazu werden erstmals zwei Investitionsbeiträge an die Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee und an die Zugerbergbahn AG ausgerichtet.
Der Zuger Regierungsrat hat beantragt, die auf sieben Jahre befristete Geltungsdauer des Tourismusgesetzes vom Januar 2004 bis Ende 2010 aufzuheben und damit das Gesetz unbefristet zu gestalten. Matthias Michel, Volkswirtschaftsdirektor, will damit ein Zeichen setzen: «Damit wird die Förderung des sanften Tourismus im Lebens- und Wirtschaftsraum Zug als kantonale Aufgabe anerkannt. Im Vordergrund stehen die Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung in den Bereichen Erholung und Freizeit sowie der Geschäftstourismus.» Die guten Dienstleistungen und Angebote des Vereins Zug Tourismus leisten einen wertvollen Beitrag: vom stark frequentierten Tourismusbüro im Bahnhof Zug, über die Koordination von zahlreichen Dienstleistungen und Angeboten, bis zu Informationen für die einheimische Bevölkerung und den Geschäftstourismus.
Beiträge für ein Schiff und die Zugerbergbahn
Gestützt auf das Tourismusgesetz hat Zug Tourismus bisher einen jährlichen Beitrag für seine Dienstleistungen und Destinationskooperationen erhalten. Der Regierungsrat will nun zwei weitere Betreiberinnen und Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen im kantonalen Tourismusbereich mit Beiträgen aus dem Tourismusgesetz unterstützen: Einerseits soll die Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee an die Kosten der Grossrevision des Motorschiffs Rigi einen Investitionsbeitrag von 1.75 Mio. Franken an die Gesamtkosten von 1.9 Mio. Franken erhalten. Der Kanton hat in früheren Jahren bereits mehrmals Beiträge an den Erwerb und die Revision von Motorschiffen auf dem Zugersee geleistet. Andererseits soll die Zugerbergbahn AG an die Revision der Anlagen der Standseilbahn auf den Zugerberg einen Beitrag erhalten. Die Revision der Anlagen dient primär der Zugänglichkeit für behinderte Personen; diese wird auch vom Bundesrecht mittelfristig verlangt. Der Investitionsbeitrag des Kantons beträgt 1 Mio. Franken an die Gesamtkosten von 7.4 Mio. Franken.
Mit dem Tourismusgesetz, das am 1. Januar 2004 in Kraft trat, regelt der Kanton Zug die Grundsätze im Tourismusbereich. Ziel des Kantons ist es, den sanften Tourismus im Lebens- und Wirtschaftsraums Zug zu fördern. Dabei stehen die Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung in den Bereichen Erholung und Freizeit sowie der Geschäftstourismus im Vordergrund.
Für weitere Informationen steht gerne zur Verfügung:
Matthias Michel, Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Zug, Tel. 041 728 55 00.