Zuger Innovationspreis 2021: Ausschreibung startet am 5. März
Zuger Unternehmen können sich ab dem 5. März für den Zuger Innovationspreis 2021 bewerben. Teilnahmeberechtigt sind Firmen, die mit einer innovativen und volkswirtschaftlich, sozial oder ökologisch wertvollen Dienstleistung oder einem neuen Produkt Arbeitsplätze geschaffen haben bzw. bestehende Arbeitsplätze im Wirtschaftsraum Zug erhalten konnten.
Die Ausschreibung erfolgt im Amtsblatt, im Internet www.zg.ch/innovationspreis und in den Fachorganen der Zuger Wirtschaftsverbände. Anmeldeschluss ist der 4. Juni 2021. Der Innovationspreis ist mit 10 000 Franken dotiert.
Hohe Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber
Der Innovationspreis wird vom Regierungsrat auf Antrag einer Fachjury vergeben. Die Anforderungen an die Bewerbenden sind hoch. Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-Gut erklärt: «Wichtige Kriterien für die Beurteilung durch die Jury sind die Idee und die Originalität der Innovation, der messbare Erfolg, das Durchsetzungsvermögen im Markt sowie die Wertschöpfung für den Zuger Wirtschaftsraum.» Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Unternehmen ihren Hauptsitz oder eine Niederlassung im Kanton Zug haben. Die Bewerberinnen und Bewerber stellen ihr Produkt oder ihre Dienstleistung im Bewerbungsformular vor. Dazu sind die Zahl der neu geschaffenen, respektive erhaltenen Arbeitsplätze sowie Angaben über die Grössenordnung des investierten Kapitals aufzuführen. Das Anmeldeformular ist über www.zg.ch/innovationspreis erhältlich.
Für die letztjährige Ausschreibung musste die Jury des Zuger Innovationspreises feststellen, dass keine Bewerbung den hohen Anforderungen restlos genügte und damit auch kein Antrag für einen Preisträger an die Zuger Regierung gestellt werden konnte. «Bei den Bewerbungen fehlten die Originalität der Innovation, die Marktreife war noch nicht absehbar oder nicht realistisch oder der Nutzen für respektive der Bezug zum Kanton Zug war nicht ersichtlich», erläutert Silvia Thalmann-Gut den Entscheid. Der Zuger Regierungsrat hatte deshalb im Jahr 2020 den Zuger Innovationspreis nicht vergeben.
Innovationskraft im Zuger Wirtschaftsraum
Silvia Thalmann-Gut ist überzeugt, dass die Innovationskraft im Zuger Wirtschaftsraum vorhanden ist: «Wir sprechen mit der Ausschreibung Zuger Unternehmen an, die mit ihrem innovativen Produkt oder ihrer Dienstleistung die Anforderungen erfüllen.» Der Kanton Zug ist ein erfolgreicher und beliebter Wirtschaftsstandort für viele Branchen, das belegen zahlreiche unabhängige Ratings und Studien. Der Zuger Innovationspreis richtet sich direkt an die Zuger Unternehmerinnen und Unternehmer und soll Ansporn sein, innovativ zu bleiben, Ideen aufzunehmen und diese weiterzuentwickeln.
Preisverleihung im Rahmen des Zuger Innovationstags
Die Verleihung findet am 22. September 2021 im Rahmen des Zuger Innovationstags statt, der alljährlich vom Technologie Forum Zug organisiert wird. Der Zuger Innovationstag war im Jahr 2020 eine virtuelle Veranstaltung. Dieses Jahr wird der Anlass physisch oder virtuell stattfinden. Die Gewinnerfirma erhält Publizität über den Wirtschaftsraum Zug hinaus.
Teilnahme an der Ausstellung
Unternehmen, die sich für den Zuger Innovationspreis bewerben, haben die Möglichkeit, kostenlos am «Innovation Desk: Zug (ID: Zug) – die Ausstellung innovativer Unternehmen» im Rahmen des «Zuger Innovationstags» teilzunehmen und ihr Produkt einem breiten Publikum zu präsentieren. Die Auswahl erfolgt durch das Technologie Forum Zug, die Platzzahl ist beschränkt.
Medienmitteilung
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Medienmitteilung.pdf | 04.03.2021 |