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Südanflüge ab 30. Oktober 2003 auf den Flughafen Zürich

Südanflüge ab 30. Oktober 2003 auf den Flughafen Zürich
Übersicht Umfang des Gate Zug
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Seit dem 30. Oktober 2003 wird der Unique-Airport Zürich vom Süden her auf die Piste 34 angeflogen. Der Kanton Zug ist von den Südanflügen insofern betroffen, indem das Grenzgebiet zum Kanton Zürich, namentlich im Bereich Blickensdorf, Baar, Walterswil, Sihlbrugg, Neuheim und Menzingen in einer Höhe von mehr als 6000 ft (1'800 m.ü.M.) zu gewissen Zeiten überflogen wird.
 
Gemäss Unique Airport kann der Südanflug als Normalbetrieb während des Winterhalbjahres nur stattfinden, wenn die entsprechenden meteorologischen Bedingungen erfüllt sind. Der Anflug auf die Piste 34 setzt zwingend voraus, dass die horizontale Sichtweite 4'500 m beträgt und die Wolkenuntergrenze höher als 790 m.ü.M. liegt. Ist eine dieser Bedingungen nicht gegeben, so wird der Flughafen Zürich weiterhin von Norden her angeflogen werden müssen. 
 
Der Normalbetrieb des Südanfluges dauert werktags von 06.00 Uhr bis 07.00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen (Süddeutschland) von 06.00 Uhr und 09.00 Uhr und bringt auf der Gesamtbreite des Flugkorridors max. 10 - 20 Flugbewegungen pro Wochentag bzw. 30 - 50 Flugbewegungen an Wochenendtagen mit sich.
 
Es sind am Abend Anflüge auf Piste 34 möglich zu folgenden Zeiten:
Mo. - Fr. 21 - 00.30 Uhr
Sa./So. sowie an baden-würthembergischen Feiertagen: 20 - 00.30 Uhr
 
Anflüge auf die Piste 34 am Abend finden statt, wenn die minimalen Anforderungen für Anflüge von Osten her nicht erfüllt sind. Im Winterhalbjahr ist dies häufiger der Fall als im Sommerhalbjahr.
 
Die Südanflüge erfolgen über dem Gebiet des Kantons Zug auf Höhen zwischen 6000 und ca. 14'000 Fuss (1'800 bis 4'500 m über Meer).

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