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Preis­kon­trol­le und La­den­öff­nung

Preis­kon­trol­le und La­den­öff­nung
Foto: Preiskontrolle lLadenöffnung
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Die Bun­des­ver­ord­nung über die Be­kannt­ga­be von Prei­sen be­zweckt, dass Prei­se klar und mit­ein­an­der ver­gleich­bar sind und ir­re­füh­ren­de Preis­an­ga­ben ver­hin­dert wer­den. Die Ver­ord­nung gilt für den Wa­ren­ver­kauf, für Dienst­leis­ter und für die An­ga­be von Prei­sen in der Wer­bung. Für deren Ein­hal­tung ist im Kan­ton Zug die Abteilung Sicherheit/Werkdienst der Ge­mein­de Baar zu­stän­dig.

Im Kan­ton Zug dür­fen die Ver­kaufs­ge­schäf­te an Werk­ta­gen nur zu be­stimm­ten Zei­ten ge­öff­net sein. An öf­fent­li­chen Ru­he­ta­gen (Sonn­ta­ge und Fei­er­ta­ge) sind sie grund­sätz­lich ge­schlos­sen zu hal­ten. Aus­ge­nom­men sind spe­zi­el­le Bran­chen. An die­sen Tagen gel­ten zudem zu­sätz­li­che Be­stim­mun­gen zur Ein­hal­tung der öf­fent­li­chen Ruhe und Ord­nung. Der Voll­zug des Ruhetags-​ und La­den­öff­nungs­ge­set­zes ist den Ge­mein­den über­tra­gen.

 

Gesetz über die öffentlichen Ruhetage und die Öffnungszeiten der Verkaufsgeschäfte

Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV)

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