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Beschwerdewesen

Bei der Volkswirtschaftsdirektion: Entscheide der Ämter können zum Teil mittels Verwaltungsbeschwerde bei der Volkswirtschaftsdirektion angefochten werden.

Entscheide der Ämter können zum Teil mittels Verwaltungsbeschwerde bei der Volkswirtschaftsdirektion oder direkt beim Regierungsrat angefochten werden. Die Volkswirtschaftsdirektion führt für den Regierungsrat die Instruktion durch, d. h. sie lädt die Parteien zu Stellungnahmen und Mitberichten ein. Kommt es im Verlauf dieses Verfahrens zu keiner gütlichen Erledigung, arbeitet die Volkswirtschaftsdirektion einen Beschwerdeantrag aus. In der Folge entscheidet der Regierungsrat auf Grund der Akten und gestützt auf diesen Antrag über die Beschwerdesache.

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