Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht
Die kantonale Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht ist zuständig für alle Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen. (Art. 200 ZPO).
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Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht
Die kantonale Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht ist zuständig für alle Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen. (Art. 200 ZPO).