Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung (KZWL)
Die Versorgung des Landes mit Gütern (Rohstoffe, Energie, Nahrungsmittel, industrielle Güter) und Dienstleistungen ist grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Ereignisse aller Art, von technischen Störungen bis zu politischen Spannungen in den Herkunftsländern, können den Weg wichtiger Güter in die Schweiz unterbrechen. Erst wenn die Wirtschaft ihre Versorgungsfunktion nicht mehr selber wahrnehmen kann, greift der Staat lenkend ein.
Im Falle eines Versorgungsengpasses greift die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) im Auftrag des Bundesrates mit gezielten Massnahmen in das Marktgeschehen ein, um entstandene Angebotslücken zu schliessen.
In erster Instanz trifft das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung die nötigen Vorkehrungen - in enger Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, den Kantonen und den Gemeinden.
Alle Verantwortlichen der Zentralstelle sind hauptberuflich Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung und üben ihre Funktion für die WL im Nebenamt aus.
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Notvorrat
Gesetzliche Grundlagen
Landesversorgungsgesetz (LVG)
Downloads
Typ | Titel |
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Organigramm KZWL.pdf | |
RRB vom 19-05-2016.pdf |