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04.09.2017

HR Zug lässt Kryptowährungen als Sacheinlage zu

04.09.2017
Blogeintrag von startups.ch zu Kryptowährungen als Sacheinlage

Hinweis: Inzwischen wurde die erste Sacheinlagegründung mit Bitcoin beim Handelsregisteramt Zug durch das Eidg. Handelsregisteramt (EHRA) genehmigt.

Lesen Sie dazu den Blogbeitrag auf STARTUPS.CH:

Firmengründung mit Bitcoin als Sacheinlage – das müssen Sie wissen

"In den letzten Jahren hat die Bedeutung von Kryptowährungen immer mehr zugenommen. Besonders die bekannteste Kryptowährung Bitcoin hat immer mehr den Weg in den Alltag gefunden. Eine Vorreiterstellung hatte hier die Stadt Zug. Sie war weltweit die erste staatliche Behörde, welche Bitcoins als Zahlungsmittel akzeptierte. Ab dem 1. Juli 2016 konnten Gebühren der Einwohnerkontrolle bis CHF 200.00 mit Bitcoins beglichen werden. Nun geht der Kanton Zug einen Schritt weiter. Wie STARTUPS.CH erfahren hat, können ab sofort im Kanton Zug Kapitalgesellschaften mit Sacheinlagen von Kryptowährungen errichtet werden." (Auszug aus dem Blogbeitrag von STARTUPS.CH vom 04.09.2017)

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