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20.12.2018

Fremdsprachige Bestätigungen / "Auszüge"

20.12.2018
Informationen zu den neuen Ausführungen von fremdsprachigen Bestätigungen und "Auszügen"

Das Handelsregisteramt Zug bietet seinen Kunden neu drei verschiedene Arten von fremdsprachigen Bestätigungen an. Bisher gab es ausschliesslich ein entsprechendes Produkt. Sämtliche Informationen zu den drei Bestätigungen sowie zu den Gebühren finden Sie in unserem Merkblatt zu diesem Thema: LINK

Bestellungen von Auszügen und fremdsprachigen Auszügen sind ausschliesslich schriftlich (per Mail oder Brief) möglich. Bitte geben Sie bei Ihrer Bestellung genau an, welche Art von fremdsprachiger Bestätigung Sie wünschen.

Weitere Informationen

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