02.11.2017
Handelsregisteramt Zug akzeptiert Kryptowährungen Bitcoin und Ether als Zahlungsmittel
02.11.2017
Handelsregisteramt Zug akzeptiert Kryptowährungen Bitcoin und Ether als Zahlungsmittel
02.11.2017
Ab dem 1. November 2017 können Gebühren beim Handelsregisteramt Zug mit den Kryptowährungen Bitcoin und Ether bezahlt werden. Möglich wird dies durch eine Zusammenarbeit mit der Bitcoin Suisse AG.