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02.11.2017

Handelsregisteramt Zug akzeptiert Kryptowährungen Bitcoin und Ether als Zahlungsmittel

02.11.2017

Handelsregisteramt Zug akzeptiert Kryptowährungen Bitcoin und Ether als Zahlungsmittel

02.11.2017

Ab dem 1. November 2017 können Gebühren beim Handelsregisteramt Zug mit den Kryptowährungen Bitcoin und Ether bezahlt werden. Möglich wird dies durch eine Zusammenarbeit mit der Bitcoin Suisse AG.

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