Handelsregistergeschäfte im Dezember 2017
Erfahrungsgemäss geht beim Handelsregisteramt Zug in den Monaten November und Dezember ein Mehrfaches der sonst üblichen Anzahl an Geschäften ein. Es muss daher mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Geschäfte, welche zwingend bis Ende Dezember 2017 eingetragen werden müssen, sollten daher frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 12. Dezember 2017 (Eingang beim Handelsregisteramt) eintragungsfähig eingereicht werden. Für Geschäfte, die mit Handelsregisterämtern anderer Kantone koordiniert werden müssen, beachten Sie bitte die entsprechenden Publikationen der betreffenden Handelsregisterämter.
Nach dem 12. Dezember 2017 eingehende Geschäfte werden im Rahmen unserer Kapazitäten so schnell wie möglich bearbeitet. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir auch zwischen Weihnachten und Neujahr gerne für Sie da sind.