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23.08.2018

Handelsregistergeschäfte im Dezember 2018

23.08.2018
Informationen zur Eingabefrist Dezember 2018

Bereits das ganze Jahr über konnte das Handelsregisteramt Zug einen ausserordentlich hohen Geschäftseingang verzeichnen. Erfahrungsgemäss wird in den Monaten November und Dezember ein Mehrfaches der sonst schon überdurchschnittlichen Anzahl an Geschäften eingehen. Zudem wird das Handelsregisteramt Zug zu dieser Zeit aufgrund eines Mutterschaftsurlaubs personell unterbesetzt sein. Es muss deshalb gegen Ende Jahr mit einer längeren Bearbeitungszeit als üblich gerechnet werden. Geschäfte, welche zwingend bis Ende Dezember 2018 eingetragen werden müssen, sollten daher frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 3. Dezember 2018 (Eingang beim Handelsregisteramt) eintragungsfähig eingereicht werden.

Nach dem 3. Dezember 2018 eingehende Geschäfte werden im Rahmen unserer Kapazitäten so schnell wie möglich bearbeitet. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir auch zwischen Weihnachten und Neujahr für Sie da sind.

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