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19.12.2017

Verzicht auf Weiterführung der Papierablage

19.12.2017
Verzicht auf Weiterführung der Papierablage beim Handelsregisteramt

Das Handelsregisteramt Zug macht einen weiteren Schritt in der Digitalisierung. Ab dem 1. Januar 2018 verzichtet das Handelsregisteramt auf die Ablage von Anmeldungen und Belegen in Papierform. Nachdem die Anmeldungen und Belege durch das Handelsregisteramt elektronisch eingelesen und elektronisch beglaubigt worden sind, werden die Papierdokumente vernichtet. Die vorhandene Papierablage bleibt bis auf weiteres bestehen. Die Korrespondenz im Zusammenhang mit einer Eintragung ist von dieser Änderung nicht betroffen. Diese wird weiterhin physisch abgelegt.

Für die Umstellung zeitlich massgebend ist der Tagesregistereintrag. Die physischen Firmendossiers enthalten alle Anmeldungen und Belege in Bezug auf sämtliche Tagesregistereinträge bis zum 31. Dezember 2017. Die Anmeldungen und Belege betreffend die Tagesregistereinträge ab dem 1. Januar 2018 sind ausschliesslich elektronisch vorhanden.

Für die Einsicht in die elektronisch abgelegten Anmeldungen und Belege stehen den Kunden im Schalterbereich des Handelsregisteramts zwei Computer zur Verfügung. Nach der Bezeichnung der gewünschten Unterlagen am Schalter werden die verlangten Akten an einem dieser Computer freigeschaltet und können dort eingesehen und ausgedruckt werden. Die Akteneinsicht und die Ausdrucke sind kostenpflichtig.

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