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Amt und Aufgaben

Aufgaben und Gesetzesgrundlagen des Handelsregisteramts

Aufgaben des Handelsregisteramt

Das Handelsregisteramt nimmt auf Antrag oder von Amtes wegen Einträge und Änderungen vor, um natürliche und juristische Personen sowie deren relevanten Daten und Einträge festzuhalten und der Öffentlichkeit verfügbar zu machen.
Die Bearbeitung der eingehenden Unterlagen erfolgt durch die Sachbearbeitung und sämtliche Eintragungen werden juristisch auf ihre Richtigkeit geprüft, bevor sie für das Tagesregister freigegeben werden. Nach der Zustimmung durch das Eidg. Handelsregisteramt EHRA werden die Daten ins Hauptregister aufgenommen und für die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie online im Zentralen Firmenindex verfügbar gemacht.

Das Handelsregisteramt erteilt telefonisch und schriftlich Auskünfte zu handelsregisterrelevanten Tatsachen und steht täglich im direkten Kontakt mit der Zuger Wirtschaft.

Weitere Dienstleistungen:

 Erstellen von Handelsregisterauszügen und Bestätigungen in mehreren Sprachen

Gewähren von Akteneinsicht und Erstellen von Kopien aus den öffentlichen Akten

Vorprüfungen von Firmen und Eintragungsbelegen

Beglaubigung von Belegen und Unterschriften

Weitere Informationen

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