Elektronischer Geschäftsverkehr
Elektronische Anmeldung an das Handelsregisteramt
Das 6. Kapitel des 1. Titels der Handelsregisterverordnung (HRegV) regelt den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Handelsregisteramt.
Damit Sie diese Möglichkeit nützen können, benötigen Sie eine eine persönliche elektronische Unterschrift gemäss ZertES. Es ist Ihnen überlassen, den Anbieter dieser elektronischen Unterschrift auszuwählen.
Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und Beilagen enthält, mit einer anerkannten qualifizierten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein. Zur Übermittlung an das Handelsregisteramt steht Ihnen das Kontaktformular zur Verfügung. Die Eingabe sowie die Beilagen sind im Format PDF/A zu übermitteln.
Füllen Sie ihre Formulare elektronisch aus. Mit der entsprechenden Software können Sie diese mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnen. Ist die Identität der Inhaberin bzw. des Inhabers im Zertifikat nicht explizit genannt, sondern pseudonymisiert, erfolgt eine Rückweisung der Eingabe. Wir empfehlen, die Signatur danach mit dem Validator des Bundes zu testen.
Hinweis:
Notare/Urkundspersonen, die nicht im Register der Urkundspersonen (www.upreg.ch) registriert sind, können Urkunden nicht elektronisch einreichen.
Weiterführender Link
Open eGov LocalSigner (Software)
Validator zur Prüfung der elektronischen Unterschrift