Wer kommt ans I-B-A-20+?
Voraussetzungen
Aufenthaltsbewilligung
Das Angebot des I-B-A-20+ ist für Migrantinnen und Migranten, die den Einstieg in die Schweizer Berufswelt suchen oder die ihre beruflichen Möglichkeiten verbessern möchten, das heisst:
- Familiennachzug
- Migrantinnen und Migranten mit geregeltem und längerfristigem Aufenthalt (B, B-EU, C, C-EU, evtl L)
- Vorläufig Aufgenommene (F)
- Schweizer Rückkehrende
Das I-B-A-20+ ist im Gegensatz zum VAM (Verein für Arbeitsmarktmassnahmen) in der Aus- und Weiterbildung angesiedelt und kann nicht von arbeitslosen Personen, die beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungs-Zentrum Zug) gemeldet sind, in Anspruch genommen werden. Teilzeitig Berufstätige hingegen können das Angebot am I-B-A-20+ ebenfalls nutzen.
Voraussetzungen
- Deutschkenntnisse:
Mindestanforderungen Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen A2+/B1 - Arbeitszeit
Bereitschaft mindestens 10 Stunden pro Woche an den mit dem Coach festgelegten Zielen zu arbeiten. - Finanzieller Beitrag
Das I-B-A-20+ ist ein vom Kanton subventioniertes Angebot. Einen Teil der Kosten tragen die Teilnehmenden selber. Details dazu finden Sie unter Organisation.