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Wer kommt ans I-B-A-20+?

Voraussetzungen

Aufenthaltsbewilligung

Das Angebot des I-B-A-20+ ist für Migrantinnen und Migranten, die den Einstieg in die Schweizer Berufswelt suchen oder die ihre beruflichen Möglichkeiten verbessern möchten, das heisst:

  • Familiennachzug
  • Migrantinnen und Migranten mit geregeltem und längerfristigem Aufenthalt (B, B-EU, C, C-EU, evtl L)
  • Vorläufig Aufgenommene (F)
  • Schweizer Rückkehrende

Das I-B-A-20+ ist im Gegensatz zum VAM (Verein für Arbeitsmarktmassnahmen) in der Aus- und Weiterbildung angesiedelt und kann nicht von arbeitslosen Personen, die beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungs-Zentrum Zug) gemeldet sind, in Anspruch genommen werden. Teilzeitig Berufstätige hingegen können das Angebot am I-B-A-20+ ebenfalls nutzen.

Voraussetzungen

  • Deutschkenntnisse:
    Mindestanforderungen Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen A2+/B1
  • Arbeitszeit
    Bereitschaft mindestens 10 Stunden pro Woche an den mit dem Coach festgelegten Zielen zu arbeiten.
  • Finanzieller Beitrag
    Das I-B-A-20+ ist ein vom Kanton subventioniertes Angebot. Einen Teil der Kosten tragen die Teilnehmenden selber. Details dazu finden Sie unter Organisation.

Weitere Informationen

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