MEDIENMITTEILUNG envion AG
Auflösung der envion AG
Nach der rechtskräftigen Auflösung der envion AG mit Sitz in Baar durch das Kantonsgericht des Kantons Zug hat das Konkursamt Zug die Arbeit aufgenommen. Aufgrund der Grösse des Verfahrens nimmt das Konkursamt externe Unterstützung in Anspruch.
Das Kantonsgericht Zug hat mit Entscheid vom 14. November 2018 die envion AG, mit Sitz in Baar, gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Der Grund für diese Massnahme liegt darin, dass die Gesellschaft über keine Revisionsstelle mehr verfügt und damit ein Organisationsmangel vorliegt. Die Rechtsmittelfrist ist inzwischen unbenutzt abgelaufen und der Entscheid ist somit rechtskräftig.
Externe Unterstützung
Gemäss ersten Informationen haben Anfang dieses Jahres ungefähr 30 000 Anlegerinnen und Anleger bei einem von der envion AG durchgeführten Initial Coin Offering (ICO) insgesamt mehr als 100 Mio. USD investiert. Die Abwicklung eines Konkursverfahrens mit dieser Anzahl an möglichen Gläubigern übersteigt die Kapazitäten des Konkursamts Zug bei Weitem. Daher hat das Konkursamt Zug für die Abwicklung des Konkursverfahrens die Anwaltskanzlei Wenger Plattner Rechtsanwälte als sogenannte Hilfsperson beigezogen.
Erste Arbeiten
In einer ersten Phase geht es für das Konkursamt Zug und die Hilfsperson darum, sich einen Überblick über die Verhältnisse zu verschaffen. Gleichzeitig nimmt die Hilfsperson das Inventar über das zur Konkursmasse gehörende Vermögen auf und trifft in Absprache mit dem Konkursamt Zug die zur Sicherung des Vermögens erforderlichen Massnahmen. Die Gläubigerinnen und Gläubiger werden zu gegebener Zeit detailliert über das Resultat dieser Abklärungen und Massnahmen orientiert.
Eigene Webseite für das Konkursverfahren
Aktuelle Informationen für alle Beteiligten finden sich auf der Website www.envion-konkurs.ch, welche ab Freitag, 7. Dezember 2018, 13.00 Uhr aufgeschaltet sein wird. Insbesondere die Gläubigerinnen und Gläubiger werden gebeten, diese Website zu konsultieren, auf der sie unter anderem auch die Formulare für die Forderungsanmeldung finden.