Elektronischer Geschäftsverkehr
Elektronische Eingaben an das Konkursamt
Die elektronische Übermittlung von Eingaben bei den Betreibungs- und Konkursämtern ist in Art. 33a SchKG geregelt. Damit Sie diese Möglichkeit nützen können, benötigen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur. Es ist Ihnen überlassen, den Anbieter dieser Signatur auszuwählen.
Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und Beilagen enthält, mit einer anerkannten qualifizierten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein. Zur Übermittlung an das Konkursamtsteht Ihnen das Kontaktformular zur Verfügung. Die Eingabe sowie die Beilagen sind im Format PDF/A zu übermitteln.
Füllen Sie ihre Formulare elektronisch aus. Mit z.B. einer SuisseID und der Gratissoftware Open eGov LocalSigner können Sie diese mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnen.