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Einbürgerungs-Gesuch

Informationen zum Einbürgerungs-Gesuch

Laufblatt für Vorgänge bei Amtsstellen

Für das Gesuch um Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung erhalten Sie beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Zug ein Laufblatt. Mit dem Laufblatt muss bei verschiedenen Amtsstellen eine Bestätigung eingeholt werden, unter anderem auch beim Konkursamt.

Die gesuchstellende Person muss sich am Schalter des Konkursamts zwingend mittels Ausweis (Pass / Identitätskarte / Ausländerausweis) ausweisen.

Die Gebühr der konkursamtlichen Bestätigung beträgt CHF 9.00, welche direkt vor Ort in bar bezahlt werden muss.

Auskünfte über das Einbürgerungsverfahren erteilt der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst.


Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst

Weitere Informationen

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