Einbürgerungs-Gesuch
Informationen zum Einbürgerungs-Gesuch
Laufblatt für Vorgänge bei Amtsstellen
Für das Gesuch um Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung erhalten Sie beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Zug ein Laufblatt. Mit dem Laufblatt muss bei verschiedenen Amtsstellen eine Bestätigung eingeholt werden, unter anderem auch beim Konkursamt.
Die gesuchstellende Person muss sich am Schalter des Konkursamts zwingend mittels Ausweis (Pass / Identitätskarte / Ausländerausweis) ausweisen.
Die Gebühr der konkursamtlichen Bestätigung beträgt CHF 9.00, welche direkt vor Ort in bar bezahlt werden muss.
Auskünfte über das Einbürgerungsverfahren erteilt der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst.