Verfahren Bäuerliches Bodenrecht
Das Landwirtschaftsamt des Kantons Zug ist die Vollzugsbehörde des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht.
Das Landwirtschaftsamt des Kantons Zug, als Vollzugsbehörde des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht
...stellt fest:
- ob ein Grundstück den Bestimmungen des bäuerlichen Bodenrechtes unterliegt,
- ob ein bestimmter Grundbesitz ein landwirtschaftliches Gewerbe bildet,
- ob ein Grundstück den Bestimmungen des Realteilungs- und Zerstückelungsverbotes unterliegt,
- ob der Erwerb eines Grundstückes oder Gewerbes bewilligungspflichtig ist.
Welches für ein bestimmtes Grundstück zu einem bestimmten Zeitpunkt ein nicht übersetzter Erwerbspreis ist, - ob ein Grundstück der Belastungsgrenze unterliegt und ob diese aktuell und eingehalten ist.
...bewilligt:
- Ausnahmen vom Realteilungs- und Zerstückelungsverbot (Grundstückmutationen, z.B. Abparzellierung von eingezontem Bauland),
- den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben,
- die Errichtung und Wiederbelehnung von Grundpfandrechten,
- die Umwandlung von Grundpfandverschreibungen in andere Grundpfandrechte.