Hobbytierhaltungen
Die Haltung von Kleintieren wie Geflügel, Ziegen, Schafe, Minipigs sowie Bienen oder Fischen* muss beim Landwirtschaftsamt registriert werden.
Die betreffenden Tierhalter melden sich bitte direkt beim Landwirtschaftsamt.
NEUERUNG PER 2020:
Ab 1. Januar 2020 müssen Tierhalterinnen und Tierhalter sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie Verendungen und Schlachtungen von Schafen und Ziegen in der TVD unter www.agate.ch melden. Die TVD steht ab 6.1.2020 für die Erfassung zur Verfügung. Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.schafeziegen.ch.
* ausgenommen sind Zwischenhälterungseinrichtungen von Berufsfischenden und die Haltung von Fischen zu Zierzwecken.