Maiswurzelbohrer

Der westliche Maiswurzelbohrer ist ein gefährlicher Maisschädling, der 1992 aus Amerika in Europa eingeschleppt wurde. Seitdem breitet er sich kontinuierlich aus. Nach dem erstmaligen Auftreten 2003 in der Schweiz nördlich der Alpen, wird der Schädling flächendeckend überwacht. Im Kanton Zug wurde erstmalig am 10. August 2009 ein Käfer mit einer Falle in Rotkreuz gefangen. Ende Juli 2022 wurden in Baar und zahlreichen Orten im Grenzgebiet sämtlicher Nachbarkantone Maiswurzelbohrer in Lockfallen nachgewiesen. Rund um die Fangstandorte wird jeweils mit einem 10km-Radius ein "abgegrenztes Gebiet" ausgeschieden. Daraus resultiert, dass die gesamte Fläche des Kantons Zug als "abgegrenztes Gebiet" klassiert wird. Für dieses Gebiet bzw. den Kanton Zug gelten für das Anbaujahr 2023 Anbaueinschränkungen bei Maiskulturen. Damit kann das Risiko einer Etablierung des Schädlings deutlich reduziert werden.
Folgen für den Maisanbau 2023:
Auf allen im 2022 bestehenden Maisfeldern im Kanton Zug, darf im Jahr 2023 kein Mais angebaut werden.
Die Kantone Aargau, Schwyz und Zürich haben gleichlautende Anbaueinschränkungen verfügt. Im Kanton Luzern läuft aktuell ein Pilotprojekt wobei max. zwei Jahre Mais am gleichen Standort, gefolgt von zwei Jahren ohne Mais, angebaut werden kann. Diese Anbaueinschränkungen der anderen Kantone gilt es bei ausserkantonalen Flächen zwingend mitzuberücksichtigen.
Vorausschauend weisen wir darauf hin, dass aufgrund der diesjährigen schweizweit oft zahlreichen Nachweisen von Maiswurzelbohrern auch in den Folgejahren mit erneuten Nachweisen und somit Anbaueinschränkungen betreffend Maiskulturen zu rechnen ist. Es kann sich daher lohnen, mittelfristig die Fruchtfolge so umzugestalten, dass Mais nicht zwei Jahre hintereinander auf der gleichen Fläche angebaut wird.
(Foto: Bayer CropScience)