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Massnahmenplan Ammoniak

Massnahmenplan Ammoniak des Kantons Zug
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2013 hat der Regierungsrat mehrere kantonale Ämter beauftragt, Massnahmen zur Reduktion von Ammoniakeinträgen aus der Landwirtschaft zu erarbeiten. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Bauernverbandes, des Landwirtschaftsamts, des landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums LBBZ Schluechthof, des Amts für Umweltschutz, des Amts für Raumplanung sowie des Amts für Wald und Wild erarbeitete deshalb einen Massnahmenplan zur Reduktion der Ammoniakverluste aus der Landwirtschaft. Mit dem Kantonsratsbeschluss vom 28. Januar 2016 wurden die finanziellen Mittel für die Umsetzung der ersten Phase des Massnahmenplans beschlossen. Seit April 2016 ist der Massnahmenplan nun in Kraft. In der ersten Phase bis 2021 beruht die Umsetzung vorwiegend auf Freiwilligkeit. Ab 2022 sollen die Massnahmen vermehrt über Vorschriften umgesetzt werden.

Weiterführende Informationen finden Sie beim Amt für Umweltschutz im Themenbereich Landwirtschaft und Luftreinhaltung.

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Typ Titel Bearbeitet
Factsheet Massnahmenplan Ammoniak 02.12.2019

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