Beiträge à fonds perdu Landwirtschaft
In der Hügelzone, im Berg- und im Sömmerungsgebiet werden Beiträge ausgerichtet für den Bau oder Kauf von Ökonomiegebäuden oder für Bodenverbesserungsmassnahmen.
An Haupterwerbsbetriebe und Betriebs-gemeinschaften in der Hügelzone, im Berg- und im Sömmerungsgebiet werden à fond perdu Beiträge nach pauschalen Ansätzen ausgerichtet im Rahmen von einzelbetrieblichen sowie von gemeinschaftlichen Massnahmen.
Einzelbetriebliche Massnahmen:
- für den Neubau, den Umbau und die Sanierung von Ökonomie- und Alpgebäuden für raufutterverzehrende Tiere,
- für den Kauf von bestehenden Ökonomie- und Alpgebäuden von Dritten anstelle von baulichen Massnahmen;
Gemeinschaftliche Massnahmen:
- für Bodenverbesserungen wie Meliorationen und Wegerschliessungen,
- für gemeinschaftliche Bauten und Einrichtungen für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Berg- und Sömmerungsgebiet,
wenn die Eintretensbedingungen nach der Strukturverbesserungverordnung erfüllt sind (siehe Merkblatt Beiträge und Investitionskredite).
Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Landwirtschaft.