Betriebshilfe
Die Betriebshilfe ist ein Finanzierungs-instrument, das zur Überbrückung von Liquidationsengpässen und zur Umschuldung eingesetzt werden kann. Sie ist keine zusätzliche Kapitalquelle. Die Betriebshilfe wird in der Regel in Absprache mit den Gläubigerbanken gewährt. Die Amortisationszeit ist relativ kurz. Nebenerwerbs- und nicht zukunftsträchtige Betriebe erhalten keine Betriebshilfe.
Betriebshilfen in Form rückzahlbarer, zinsloser Darlehen zur Ablösung bestehender Schulden können gewährt werden an Landwirte mit einer landwirtschaftlichen Ausbildung, die ohne eigenes Verschulden in eine vorübergehende finanzielle Notlage geraten und unterstützungswürdig sind, wenn
- ein Haupterwerbsbetrieb betroffen ist, der einer Familie eine längerfristige Existenz ermöglicht,
- die Belastung tragbar ist und die Tragbarkeit nachgewiesen werden kann (Art. 8 SVV),
- eine betriebswirtschaftliche Buchhaltung geführt wird.