Investitionskredite Landwirtschaft
Investitionskredite dienen der Finanzierung eines Werkes. Sie haben die gleiche Funktion wie ein Bank- oder Privatdarlehen, sind jedoch zwingend innert 10 bis 20 Jahren zu amortisieren. Sie sind zinslos. Die Gewährung erfolgt nach pauschalen Ansätzen und hängt wesentlich vom Nachweis der wirtschaftlichen Tragbarkeit der vorgesehenen Investition ab. Die Beurteilung erfolgt aufgrund eines Betriebsvoranschlags.
Investitionskredite werden nach pauschalen Ansätzen gewährt an Haupterwerbsbetriebe und an Betriebsgemeinschaften als:
Einzelbetriebliche Massnahmen:
- für den Neubau, den Umbau und die Sanierung von Ökonomiegebäuden, Alpgebäuden sowie von landwirtschaftlichen Wohnhäusern,
- für den Kauf von bestehenden Wohn-, Ökonomie-, und Alpgebäuden von Dritten, anstelle von baulichen Massnahmen,
- für den Kauf von landwirtschaftlichen Gewerben von Dritten, sofern diese vom Käufer seit mindestens 6 Jahren als Pächter bewirtschaftet wurden und der Kaufpreis den 2,5-fachen Ertragswert nicht übersteigt,
- für bauliche Massnahmen zur Diversifizierung der landwirtschaftlichen Tätigkeit.
Gemeinschaftliche Massnahmen:
- für Bodenverbesserungen wie Meliorationen und Wegerschliessungen,
- für gemeinschaftliche Bauten und Einrichtungen für die Verarbeitung und Lagerung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
- für den Kauf von Maschinen und Fahrzeugen.
Neben der Tragbarkeit sind die Eintretensbedingungen nach der Strukturverbesserungs-Verordnung zu erfüllen (siehe Starthilfen und Beiträge à fonds perdu).
Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Landwirtschaft.