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Starthilfen Landwirtschaft

Die Starthilfe ist ein zinsloser, amortisationspflichtiger Kredit für Junglandwirte mit einem Haupterwerbsbetrieb.

Die Starthilfe ist ein zinsloser, amortisationspflichtiger Kredit, der Junglandwirten im Sinne von Risikokapital gewährt wird.

Starthilfe für Haupterwerbsbetriebe, abgestuft nach Standardarbeitskräften (SAK)
 SAK Starthilfe
1.00 - 1.25 SAK Fr. 110'000.-
1.25 - 5.00 SAK + Fr. 10'000.- pro zusätzliche 0.25 SAK *

 *max. Fr. 270'000.- bei 5.00 SAK

Nebenerwerbsbetriebe erhalten keine Starthilfe. 
 
Die Starthilfe wird einmalig ausgerichtet an Junglandwirte und Junglandwirtinnen

  • mit abgeschlossener landwirtschaftlicher Ausbildung,
  • bis zum Alter von 35 Jahren,
  • bei erstmaliger Übernahme der Betriebsführung auf eigene Rechnung und Gefahr, entweder als Pächter oder als Eigentümer, 
     

wenn

  • ihr Betrieb den ökologischen Leistungsausweis erfüllt,
  • Einkommen und Vermögen der Verordnung entsprechen,
  • die Tragbarkeit ausgewiesen werden kann. 

 

Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Landwirtschaft sowie die Merkblätter Investitionskredite Berggebiet / Talgebiet.

Weitere Informationen

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