Starthilfen Landwirtschaft
Die Starthilfe ist ein zinsloser, amortisationspflichtiger Kredit für Junglandwirte mit einem Haupterwerbsbetrieb.
Die Starthilfe ist ein zinsloser, amortisationspflichtiger Kredit, der Junglandwirten im Sinne von Risikokapital gewährt wird.
SAK | Starthilfe |
---|---|
1.00 - 1.25 SAK | Fr. 110'000.- |
1.25 - 5.00 SAK | + Fr. 10'000.- pro zusätzliche 0.25 SAK * |
*max. Fr. 270'000.- bei 5.00 SAK
Nebenerwerbsbetriebe erhalten keine Starthilfe.
Die Starthilfe wird einmalig ausgerichtet an Junglandwirte und Junglandwirtinnen
- mit abgeschlossener landwirtschaftlicher Ausbildung,
- bis zum Alter von 35 Jahren,
- bei erstmaliger Übernahme der Betriebsführung auf eigene Rechnung und Gefahr, entweder als Pächter oder als Eigentümer,
wenn
- ihr Betrieb den ökologischen Leistungsausweis erfüllt,
- Einkommen und Vermögen der Verordnung entsprechen,
- die Tragbarkeit ausgewiesen werden kann.
Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Landwirtschaft sowie die Merkblätter Investitionskredite Berggebiet / Talgebiet.